| 🇪🇸 Spanien | 2.5–5% | ≈12% | Erforderlich sind eine regionale Tourismuslizenz (VUT/HUT) und die nationale Registrierungsnummer (Pflicht seit Juli 2025). Barcelona schafft Ferienwohnungen bis 2028 ab; die Balearen und Teile Andalusiens beschränken neue Lizenzen. | Nicht-ansässige EU/EWR-Eigentümer zahlen 19 % auf die Netto-Mieteinnahmen (Kosten absetzbar); Nicht-EU-Eigentümer 24 % auf brutto. Hinzu kommen die jährliche IBI und die Plusvalía beim Verkauf. | Catalonia & Balearics: ~€2–7 per night |
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| 🇵🇹 Portugal | 3–5% | ≈8% | Eine Alojamento-Local-(AL-)Registrierung ist Pflicht. Der nationale Stopp von 2023 wurde 2024–2025 aufgehoben; Gemeinden legen nun eigene Beschränkungszonen fest — Lissabon und Porto begrenzen neue AL in zentralen Bezirken. | Im vereinfachten Regime werden AL-Einnahmen auf 35 % des Bruttoumsatzes besteuert (50 % in Beschränkungszonen); Nicht-Ansässige zahlen pauschal 25 %. Die jährliche IMI beträgt 0,3–0,45 % des Steuerwerts. | Lisbon €4 · Porto €3 per night |
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| 🇫🇷 Frankreich | 1.5–4% | ≈8% | Jedes meublé de tourisme braucht eine Registrierungsnummer. Hauptwohnsitze dürfen 120 Nächte pro Jahr vermietet werden (Bürgermeister können auf 90 kürzen); Zweitwohnungen in Paris und vielen Großstädten benötigen eine Nutzungsänderung, oft mit Kompensation. | Mieteinnahmen fallen unter micro-BIC (30 % Pauschalabzug für nicht klassifizierte Unterkünfte, gedeckelt bei 15.000 €; 50 % für klassifizierte) oder das réel-Regime mit Abschreibung (LMNP). Für Nicht-Ansässige kommen 17,2 % Sozialabgaben zur Einkommensteuer hinzu. | €0.65–15 per night + 10–25% departmental surcharge |
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| 🇮🇹 Italien | 2–4.5% | ≈10% | Jede Kurzzeitvermietung muss einen nationalen CIN-Code führen (Pflicht seit 2025) und Brandschutzregeln erfüllen. Florenz verbietet neue Ferienwohnungen im historischen Zentrum, Venedig begrenzt Nächte, Rom und Mailand verlangen eine SCIA-Meldung. | Mieteinnahmen können pauschal mit der cedolare secca von 21 % (26 % ab der zweiten Kurzzeitvermietung, bis zu vier Einheiten) statt der progressiven IRPEF besteuert werden. Die IMU fällt jährlich auf Zweitwohnungen an. | €1–10 per night depending on the comune |
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| 🇳🇱 Niederlande | 2.5–4% | ≈9.5% | Amsterdam erlaubt Ferienvermietung der ganzen Wohnung für maximal 30 Nächte pro Jahr, nur mit Genehmigung und nationaler Registrierungsnummer, und verbietet sie in mehreren zentralen Bezirken ganz. Andere Gemeinden setzen eigene Grenzen nach dem Gesetz zur touristischen Vermietung. | Privatanleger werden in Box 3 auf eine fiktive Rendite des Nettovermögens besteuert (rund 6 % pauschal, Steuersatz 36 %) statt auf die tatsächliche Miete; ein System auf Basis der realen Rendite ist für 2028 geplant. OZB und Abwassergebühr fallen jährlich an. | Amsterdam 12.5% of the room rate · most other cities €1–5 per night |
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| 🇩🇪 Deutschland | 2–3.5% | ≈10% | Berlin, München, Hamburg und weitere Städte setzen ein Zweckentfremdungsverbot durch: Die Kurzzeitvermietung einer ganzen Wohnung braucht eine Genehmigung und eine sichtbare Registriernummer. Urlaubsgemeinden verlangen oft eine baurechtliche Ferienwohnungs-Genehmigung. | Der Vermietungsgewinn wird nach 2 % linearer AfA und Kostenabzug mit dem progressiven Einkommensteuersatz (14–45 %) besteuert. Kurzfristige Beherbergung unterliegt 7 % Umsatzsteuer, sobald die Kleinunternehmergrenze überschritten wird. | Berlin 7.5% city tax · Kurtaxe €1–4 per night in resorts |
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| 🇬🇧 Großbritannien | 2–4% | ≈8% | Greater London begrenzt die Kurzzeitvermietung ganzer Wohnungen ohne Baugenehmigung auf 90 Nächte pro Jahr. Schottland verlangt für jede Immobilie eine STR-Lizenz; England führt ein nationales Register und eine eigene planungsrechtliche Nutzungsklasse ein. | Der Vermietungsgewinn wird mit 20–45 % Einkommensteuer belastet; Hypothekenzinsen bringen nur eine Steuergutschrift von 20 %. Nicht-ansässige Vermieter müssen sich beim HMRC registrieren und zahlen beim Verkauf Kapitalertragsteuer. | None nationally · Edinburgh visitor levy 5% from July 2026 |
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| 🇦🇹 Österreich | 2–3.5% | ≈10% | Seit Juli 2024 erlaubt Wien Kurzzeitvermietung in Wohnzonen nur bis zu 90 Tage pro Jahr, sofern keine Ausnahmebewilligung vorliegt. Tirol und Salzburg gestatten Ferienvermietung nur mit Freizeitwohnsitz-Widmung. | Der Vermietungsgewinn wird nach 1,5 % AfA mit dem progressiven Einkommensteuertarif (0–55 %) besteuert; touristische Vermietung mit Nebenleistungen kann 10 % USt unterliegen. Die Grundsteuer ist niedrig. | Vienna 3.2% of the room rate · Ortstaxe €1–3.5 per night in resorts |
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| 🇨🇭 Schweiz | 2–3% | ≈4% | Nicht-Ansässige dürfen Ferienwohnungen nur in ausgewiesenen Tourismusgemeinden unter Lex-Koller-Kontingenten erwerben; das Zweitwohnungsgesetz begrenzt Zweitwohnungen auf 20 % pro Gemeinde. Die meisten Resorts verlangen Gästemeldung und erheben eine Kurtaxe. | Mieteinnahmen werden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene besteuert; der Eigenmietwert selbstgenutzter Wohnungen wird nach der Abstimmung 2025 abgeschafft. Die Vermögenssteuer greift auf den Steuerwert der Immobilie. | Kurtaxe CHF 2–7 per night depending on resort |
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| 🇧🇪 Belgien | 2–3.5% | ≈14% | Brüssel verlangt vorherige Registrierung und baurechtliche Konformität für jede Touristenunterkunft; Flandern wendet das Logiesdecreet mit Meldepflicht an, Brügge und Küstengemeinden begrenzen neue Ferienvermietungen. | Private möblierte Vermietung wird auf das indexierte Katastereinkommen plus 40 % für Mobiliar besteuert, nicht auf die tatsächliche Miete, sofern nicht gewerblich. Jährlich fällt die Immobiliensteuer (onroerende voorheffing / précompte immobilier) an. | Brussels ≈€4–5 per night · coastal towns €1–3 |
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| 🇱🇺 Luxemburg | 2–3% | ≈8% | Touristische Unterkünfte müssen beim Wirtschaftsministerium (Tourismusdirektion) und bei der Gemeinde angemeldet werden; die Stadt Luxemburg wendet ihre Bebauungsregeln auf möblierte Ferienvermietungen an. | Mieteinnahmen werden progressiv bis 42 % plus Solidaritätszuschlag besteuert, nach Abschreibung und Kostenabzug. Die Grundsteuer ist sehr niedrig, eine nationale Reform wird jedoch diskutiert. | €1–3 per night in most communes |
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| 🇩🇰 Dänemark | 2–3.5% | ≈2% | Ein privates Zuhause darf bis zu 70 Nächte pro Jahr kurzzeitig vermietet werden, wenn über eine Plattform gebucht wird, die an die Steuerbehörde meldet (sonst 30 Nächte). Kopenhagen verlangt Registrierung; Sommerhäuser folgen eigenen Regeln. | Über Plattformen gemeldete Vermietung genießt einen Freibetrag von rund 34.000 DKK pro Jahr; 60 % des Restes werden als Kapitaleinkommen besteuert. Jährlich fallen Immobilienwertsteuer und Grundsteuer an. | None |
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| 🇨🇿 Tschechien | 3–5% | ≈4% | Gastgeber müssen sich bei der Gemeinde registrieren und die lokale Übernachtungsgebühr einziehen. Ein nationales Gesetz von 2025 schafft ein zentrales eTurista-Register und erlaubt Gemeinden Bedingungen und Grenzen — Prag bereitet Einschränkungen vor. | Kurzzeitvermietung gilt als Gewerbeeinkommen mit 15 % (23 % über der Schwelle) und einer 60-%-Pauschalkostenoption mit Gewerbeschein. Ab 2 Mio. CZK Umsatz ist eine Umsatzsteuerregistrierung Pflicht. | Prague CZK 50 per night |
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